FFB 1938 – Die Haftung des Heilpraktikers aus seiner beruflichen Tätigkeit

Der Heilpraktiker haftet für alle Handlungen am Patienten, die einen Schaden an der Gesundheit, dem Körper oder am Eigentum nach sich ziehen – unbegrenzt mit seinem Privatvermögen. Dies ist geregelt in § 823 ff BGB. Ein Schutz gegen die finanziellen Folgen dieser Ansprüche bietet die richtig konzipierte Berufshaftpflichtversicherung, die unbedingt den erweiterten Strafrechtschutz beinhalten sollte.

 

Danach werden weitere Fragestellungen, die den Heilpraktiker interessieren und auch für ihn wichtig sind, angesprochen, wie z. B. Verdienstausfall bei Krankheit, finanzieller Schutz bei Berufsunfähigkeit, richtiger Aufbau einer Altersversorgung etc.

Der Referent wird alle relevanten Aspekte hinreichend erläutern und ein komplettes Konzept in diesem Bereich vorstellen, damit Gruppenverträge und Rabatte optimal eingesetzt werden können.

Referent

Ralf Kühne, Dipl. Betriebswirt (FH)

• Jahrgang 1966
• Abitur
• Ausbildung zum Versicherungskaufmann
• Studium der Betriebswirtschaftslehre, Fachrichtung Versicherungswesen
• Abschluss: Diplom-Betriebswirt (FH), Studienschwerpunkt: Haftpflichtversicherung
• Langjährige Erfahrung in der Versicherungswirtschaft

Termine

Start Ende Veranstaltungsort
Fr., 27.09.2019 18:00 Fr., 27.09.2019 20:00 UDH LV BW e.V., Danneckerstr. 4, 70182 Stuttgart

Preise und Hinweise

Kostenfrei für UDH-Mitglieder; 27,- € für Nichtmitglieder,


27. September 2019 @ 16:00

16:00

– 18:00

UDH LV BW e.V. – Danneckerstr. 4 – 70182 Stuttgart

Dipl. Betriebswirt (FH), Ralf Kühne

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