Satzung

 

Die Satzung der UDH – BW regelt die Mitgliedschaft in unserem Verband in den folgenden dreizehn Paragrafen: Name, Sitz und Geschäftsjahr, Zweck des Verbandes, Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten der Mitglieder, Organe, Mitgliederversammlung, Vorstandschaft, Aufwendungsersatz, Buchprüfer, Schlichtungskommission, Haftung, Auflösung, Inkrafttreten.
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