Seit dem 01.01.2018 sind die gesetzlichen Regelungen zur Kassennachschau in Kraft getreten. Der Prüfer kann hierbei unangemeldet erscheinen und prüfen. Kann dies auch bei Heilpraktikern erfolgen? In dieser Abendveranstaltung werden potenzielle Risiken aufgezeigt und Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen für die tägliche Arbeit mit an die Hand gegeben.
Ziele des Seminars:
Vermittlung von einem aktuellen Wissensstand bezüglich der Aufzeichnungspflichten von Einnahmen sowie Tipps zur praktischen Umsetzung.
Themenschwerpunkte:
– Wie müssen die Einnahmen (Bar, EC oder Rechnung) aufgezeichnet werden?
– Sind Heilpraktiker verpflichtet Kassenbücher zu führen?
– Was ist bei der Nutzung von elektronischen Praxisprogrammen zu berücksichtigen?
– Welche Regelungen sind bei der Kassenführung zu beachten?
– Was wird sich zukünftig ändern?
– Wie muss ich mich hierauf vorbereiten?
Diese und weitere Fragestellungen werden in dem Vortrag am 10. April 2019 geklärt werden. Machen Sie sich fit für die Zukunft!
Referentin
Yvonne Gauß, Dipl. Betriebswirtin/SteuerberaterinTreuhand Hannover GmbH, Steuerberatungsgesellschaft Niederlassung StuttgartAls Steuerberatungsgesellschaft widmet sich die Treuhand an erster Stelle den steuerlichen Beratungsanforderungen ihrer Mandanten und mit konsequenter Ausrichtung auf die Heilberufe. |
Termine
Start | Ende | Veranstaltungsort |
---|---|---|
Mittwoch, 10.04.2019 18:00 | Mittwoch, 10.04.2019 20:30 | UDH LV BW e.V., Danneckerstr. 4, 70182 Stuttgart |
Preise und Hinweisekostenfrei für UDH-Mitglieder; 65,- € für Nichtmitglieder |
10. April 2019 @ 16:00
16:00
– 18:30
UDH LV BW e.V. – Danneckerstr. 4 – 70182 Stuttgart
Yvonne Gauß