Die Geistheilung ist eine der ältesten Behandlungsmethoden überhaupt. Nach der neueren Rechtsprechung des BVerfG ist geistiges Heilen nicht als genehmigungspflichtige Ausübung der Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes anzusehen. Heute wird sie wieder vermehrt als alternative Therapie bei physischen und psychischen Problemen angewandt.